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Vollmacht

Möchten Sie im Besitz Ihrer vollen geistigen Kräfte Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht zuverlässig für sich vorzusorgen und dabei festzulegen, welche Person Ihres Vertrauens Sie in einem solchen Falle vertreten darf.

Aus Rechtssicherheitsgründen ist eine notarielle Vollmachtbeurkundung nur dann angezeigt, wenn Zweifel
an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen. Lediglich dann, wenn sich die Vollmacht auf Rechtsgeschäfte mit Immobilien oder Grundstücken bezieht, ist eine notarielle Vollmacht unabdingbar. Ansonsten genügt einfache Schriftform. Davon zu unterscheiden ist die Frage der Auffindbarkeit der Vorsorgevollmacht, damit sie zur Geltung kommen kann, wenn es notwendig wird. Hierzu kann ich Sie gerne beraten.

Unter Klärung bestimmter Voraussetzungen und Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrags übernehme ich Vollmachten. Beispielsweise, wenn Sie sich als Vollmachtgeber im Ausland aufhalten und sichergehen wollen, dass Ihre Vollmachtaufgaben in Deutschland weiterhin zuverlässig erledigt werden, oder wenn Sie Angehörigen aus bestimmten Gründen keine Vollmacht übertragen können oder möchten. Gerne nehme ich Ihre Anfrage entgegen.