Leistungsspektrum:  

Rechtliche Betreuung

Wenn jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen oder seelischen Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder auch teilweise nicht mehr eigenverantwortlich alleine regeln kann und keine anderen geeigneten Hilfen zur Verfügung stehen, kann eine rechtliche Betreuung in Betracht kommen.

Auf Antrag des Betroffenen oder auf Antrag Dritter bestimmt das Betreuungsgericht nach eingehender Prüfung gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung und legt dabei die notwendigen Aufgabengebiete fest.

Als rechtliche Betreuerin mit sowohl sozial- als auch finanzwirtschaftlicher Qualifikation begleite und unterstütze ich Betroffene bei Bedarf in allen Aufgabenkreisen qualitativ hochwertig und professionell. Ich biete dabei bedarfsorientierte Planung, Organisation und Abwicklung sämtlicher rechtlicher Betreuungsangelegenheiten mit dem Ziel der Stärkung und des Erhalts größtmöglicher Selbständigkeit und Lebensqualität.

Weitere Qualitätsmerkmale meiner Arbeit sind kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen, Supervision, kollegiale Beratung und Mitgliedschaft im Berufsverband BdB e.V.